AKTUELL KÖNNEN WIR KEINE ABLEISTUNG VON SOZIALSTUNDEN ANBIETEN.

 

Wer Sozialstunden ableisten muss, hat schon einiges an Stress durchgemacht (und vermutlich auch ausgelöst). Wir wollen -im Rahmen unserer Möglichkeiten- diese Situationen ablindern, entschärfen und wieder etwas Licht ans Ende des Tunnels bringen.
Wer Sozialstunden ableisten muss, kann dies unter Prüfung des Einzelfalls, ab sofort auch bei uns erledigen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Seit 2017 betreuen wir als gemeinnütziger Verein „StündlerInnen“. Was bei einer Ableistung von Sozialstunden in unserem Verein zu beachten ist und wie die Vorgehensweise bis zum Arbeitsantritt aussieht, wird in den folgenden Punkten dargelegt.

Abfolge der Schritte bis zum Arbeitsbeginn:

  • Informationen über unseren Verein nebst Selbstverständnis sammeln (beispielsweise auf dieser Homepage)
  • Bewerbung via Email (kurzes Motivationsschreiben, formlose Darlegung des begangenen Deliktes, Anzahl der abzuleistenden Sozialstunden, mglw. eigene Ideen in welchen Bereich[en] die Sozialstunden abgeleistet werden können, Angabe der einzuhaltenden Fristen)
  • Vorstellung beim Kernteamtreffen dabei die relevanten Unterlagen zur Einsicht mitbringen
    • In einem ersten gemeinsamen Gespräch werden Fragen erörtert, Vereinbarungen getroffen und Organisatorisches geklärt.
  • Kommunikationsfluss mit dem zuständigen Träger aufrechterhalten
  • Unterzeichung der gemeinsamen Vereinbarung

Altersgruppe:

  • alle

Arbeiten:

  • Büro-/Archivtätigkeiten (u. a. Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreung, allgemeine Archiv- und Fotodatenbanktätigkeiten)
  • Projektpartnerbetreung
  • Veranstaltungsorganisation (u. a. Auf- und Abbau, Technik, Foto- und Videodokumentationen)
  • Arbeit mit Geflüchteten innerhalb von Projekten (u. a. Hol- und Bringdienste, Sprachmittlertätigkeiten, Betreuung von Minderjährigen)
  • Übersetzungsarbeiten (u. a. für die Homepage aber auch im Rahmen von internationalen Projekten)
  • Programmieraufgaben
  • Layouttätigkeiten (u. a. für Homepage, Flyer usw.)
  • Bildbearbeitungsstätigkeiten
  • Mitarbeit im Bereich Fundraising (u. a. Geberidentifizierung und Antragsstellung)
  • Mithlife bei Aufbau, Pflege und Wartung neuer Kommunikationskanäle
  • Mithlife und ggf. eigenständige Arbeit bei Projektkonzipierungen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Handwerksarbeiten

Arbeitszeiten:

  • Wann und wo gearbeitet wird, ist individuell zu besprechen.

Ausschlusskriterien:

  • Rechtsmotivierte StraftäterInnen können bei uns keine Sozialstunden ableisten.
  • Wir arbeiten häufig mit Jugendlichen und Kindern zusammen. Sexualstraftäter können aus diesem Grund ebenfalls keine Sozialstunden bei uns abarbeiten.

Beratung bei Fragen rund um das Thema Sozialstunden:

Institutionen:

Kontaktaufnahme:

  • kontakt@gesellschaftsspiele.berlin

Rechtsgrundlage:

  • Sozialstunden sind eine Form der Auflage, welche ein Richter bzw. Richterin auswählen kann, „um der Genugtuung für das begangene Unrecht zu dienen.“ (§56 StGB) In Form eines Bewährungsbeschlusses wird durch das Gericht bekannt gegeben, bei welcher Einrichtung sich der Delinquent für die Ableistung seiner Auflage (sprich Sozialstunden) wenden soll.Es können aber auch eigene Vorschläge eingebracht werden.

Was erwarten wir:

  • Grundverständnis des Vereines
  • Engagement (auch bei der Ideensuche nach Einsatzmöglichkeiten im Verein)
  • Zuverlässigkeit
  • Ehrlichkeit
  • diskriminierungsfreies Auftreten
  • Nähe zum bzw. Mitgliedschaft im Verein

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